Wann braucht ein Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten?
Aufgrund des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) müssen alle Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, verladen oder entladen, über einen Gefahrgutbeauftragten verfügen. Die Verpflichtung zum Gefahrgutbeauftragten trifft alle Beförderer von Gefahrgut (Speditionen, Transporteure, Entsorger usw.), sowie die Be- und Entladestellen und somit auch Gewerbe, Industrie und Gemeinden.
Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten ist mit einer Schulung zu erlangen und mit einer Prüfung zu belegen.
Die Schulung richtet sich an Personen, die die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten erlangen möchten.
Wann braucht ein Betrieb einen RID-Gefahrgutbeauftragten? Aufgrund des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) müssen alle Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Schiene transportieren, verladen oder entladen, über einen Gefahrgutbeauftragten verfügen. Die Verpflichtung zum Gefahrgutbeauftragten trifft alle Beförderer von Gefahrgut (Speditionen, Transporteure, Entsorger usw.), sowie die Be- und Entladestellen und somit auch Gewerbe, Industrie und Gemeinden.
Gefahrgutbeauftragte für RID müssen Inhaber eines gültigen ADR-Schulungsnachweises sein. Die Qualifikation zum RID-Gefahrgutbeauftragten ist mit einer Schulung zu erlangen und mit einer Prüfung zu belegen.
Die Schulung richtet sich an Personen, die die Qualifikation zum RID-Gefahrgutbeauftragten erlangen möchten.
9:00 - 12:30 Uhr
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Vermittlung von Grundkenntnissen und Aussagekraft von chemischen Analysen in Hinblick auf rechtliche Vorgaben
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