VOEB - Verhaltensrichtlinien zur Einhaltung des Kartellrechts im VOEB

VERHALTENSRICHTLINIEN ZUR EINHALTUNG DES KARTELLRECHTS IM VERBAND ÖSTERREICHISCHER ENTSORGUNGSBETRIEBE (VOEB)

1.    Der VOEB steht für fairen Wettbewerb
Der VOEB möchte mit den folgenden Richtlinien den rechtskonformen Rahmen für Verbandstreffen (somit alle Sitzungen des Verbands, an denen Vertreter von mehreren Mitgliedsbetrieben teilnehmen) verschriftlichen und die Relevanz der kartellrechtlichen Bestimmungen verdeutlichen. Der VOEB und seine Mitglieder stehen für fairen Wettbewerb. Bei allen Kontakten über den VOEB (insbesondere Sitzungen, Korrespondenz, etc) werden die kartellrechtlichen Vorgaben ausnahmslos eingehalten.

2.    Welche Regeln sind zu beachten?
•    Im VOEB treffen die Vertreter der unterschiedlichen Mitgliedsbetriebe     aufeinander. Deshalb ist hierbei streng auf die Einhaltung von kartellrechtlichen Bestimmungen für Wettbewerber zu achten.

•    Keinesfalls dürfen zwischen den Vertretern der Mitgliedsbetriebe die folgenden Themen abgestimmt oder Vereinbarungen darüber getroffen werden:

    -    Preise und/oder Lieferbedingungen von Kunden
    -    Markt- oder Gebietsaufteilung
    -    Kundenaufteilungen

•    Die Vertreter der Mitgliedsbetriebe dürfen sich nicht untereinander ausmachen, ihr Angebot einzuschränken oder einen Boykott von anderen Unternehmen, Kunden oder Wettbewerbern vereinbaren (z.B. einem ausländischen Wettbewerber den Marktzugang erschweren).

•    Der Austausch von strategischen Geschäftsinformationen zwischen den Vertretern der Mitgliedsbetriebe kann den Wettbewerb beschränken und ist verboten. Keinesfalls dürfen die Vertreter der Mitgliedsbetriebe strategische Geschäftsinformationen gegenseitig austauschen oder offenlegen, wie z.B.

    -    Preisinformationen oder Vertragskonditionen mit Kunden;
    -    Gewinnmargen/Umsatz- oder Absatzzahlen der Mitglieder;
    -    Kundenanfragen/-namen oder sonstige Informationen über Kunden;
    -    Lieferanteninformationen (Vertragsinhalte oder Preise);
    -    Kapazitäten (z.B. verfügbare Entsorgungskapazitäten der jeweiligen
         Mitglieder oder die Anzahl der Entsorgungsfahrzeuge);
    -    künftige Geschäftsentscheidungen wie geplante Investitionen,
         Marketing oder Rabattaktionen.

•    Der Austausch von sensiblen Informationen darf auch nicht indirekt über den VOEB erfolgen. Wenn daher der VOEB (zB bei der Erhebung von Verbandsstatistiken) Geschäftsinformationen von den Mitgliedsbetrieben abfragt, muss folgendes beachtet werden:

    -    Die abgefragten Informationen dürfen von den Mitgliedsbetrieben nur mit dem              VOEB geteilt werden (Achtung: damit sind Personen gemeint, die nicht parallel               auch in einem Unternehmen in der Branche tätig sind) und nicht mit den    
         anderen Mitgliedsbetrieben.
    -    Der VOEB verarbeitet die gesammelten Informationen und verteilt bzw     
         veröffentlicht nur Informationen, die keine Rückschlüsse auf die individuellen
         Informationen zu den einzelnen Mitgliedsbetrieben zulassen.

3.    Dokumentation der Verbandstreffen
Alle Verbandstreffen (somit alle Sitzungen des Verbands, an denen Vertreter von mehreren Mitgliedsbetrieben teilnehmen) werden protokolliert (dh insbesondere Vorstandssitzungen, Arbeitskreismeetings, Generalversammlungen, etc). Um die Einhaltung der oben genannten Grundsätze zu garantieren und um kartellrechtlich kritische Situationen zu verhindern, werden folgende Maßnahmen gesetzt:

•    Für Verbandstreffen wird vorab die Agenda der zu besprechenden Punkte schriftlich festgehalten. Diese Themen müssen vorab hinreichend konkret sein. Ein Punkt "Sonstiges" / "Allfälliges" ist nicht hinreichend konkret. Die jeweilige Agenda wird vor jedem Treffen allen potentiell teilnehmenden Vertretern der Mitgliedsbetriebe zugesendet.

•    Zur Erinnerung werden die gegenständlichen kartellrechtlichen Verhaltensrichtlinien stets im Vorfeld einer Sitzung gemeinsam mit der Agenda an die Vertreter der Mitgliedsbetriebe ausgesendet.

•    Bei der Verbandssitzung werden nur die Themen besprochen, die sich auf der Agenda befinden.

•    Der Inhalt der Verbandssitzung wird protokolliert und im Anschluss an die Vertreter der Mitgliedsbetriebe, die eingeladen waren, ausgesendet.


VOEB Code of Conduct - beschlossen in der VOEB Vorstandssitzung am 15. Dezember 2021