§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt folgende Zwecke:
(a) Förderung und Unterstützung der Mitglieder in ihrem Tätigkeitsbereich bei der Anwendung eines - vom Vereinsvorstand vorgegebenen - hohen technischen Standards;
(b) Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der nach Kommerziellen Grundsätzen geführten österreichischen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft gegenüber Behörden, Kammern und sonstigen privaten und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die Einfluss auf die Tätigkeit der österreichischen Entsorgungswirtschaft haben;
(c) Abhaltung von Messen, Kolloquien, Seminaren und Veranstaltungen.

(2) Der Verein ist berechtigt, Fach- oder Forschungsvereinigungen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck wie der Verein verfolgen, beizutreten.

(3) Der Verein ist berechtigt, sich an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften des Handels- und des Zivilrechts, die den gleichen oder einen ähnlichen Gegenstand des Unternehmens wie der Verein haben oder deren Geschäftszweck den Zwecken des Vereines sonst dienlich ist, zu beteiligen.

(4) Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn gerichtet.

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