§ 16: Aufgabenkreis des / der Geschäftsführer/s

(1) Der / Die Geschäftsführer ist / sind verantwortlich für die Abwicklung der laufenden Aufgaben und Geschäfte des Vereins.

(2) Er / Sie ist / sind berechtigt, den Verein im Rahmen der ihm / ihnen erteilten Vollmachten auch nach außen zu vertreten.

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