§ 16: Aufgabenkreis des / der Geschäftsführer/s
(1) Der / Die Geschäftsführer ist / sind verantwortlich für die Abwicklung der laufenden Aufgaben und Geschäfte des Vereins.
(2) Er / Sie ist / sind berechtigt, den Verein im Rahmen der ihm / ihnen erteilten Vollmachten auch nach außen zu vertreten.