§ 12: Aufgabenkreis des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines, ihm kommen alle Aufgaben zu, die durch die Statuten keinem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

(a) Wahl, Bestellung und Abberufung der Vizepräsidenten, sowie des Schriftführers, des Kassiers und deren Stellvertreter, aus seiner Mitte;
(b) Erstellung von Wahlvorschlägen für die von der Generalversammlung zu wählenden Organe;
(c) Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
(d) Vorbereitung der Generalversammlung;
(e) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung;
(f) Einberufung von Ausschüssen ( § 19 );
(g) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(h) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
(i) Aufnahme auf unbestimmte Zeit und Kündigung des / der Geschäftsführer;
(j) Festlegung der Geschäftsordnung ( § 11 Abs 13);
(k) Wahrnehmung und Ausübung der Mitgliedschafts-(Gesellschafter-)rechte in den Gesellschafterversammlungen von Vereinigungen und Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist, entsprechend den Beschlüssen der Generalversammlung des Vereines;
(l) Übernahme eines Aufsichtsratsmandates nach (k).

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