§ 1: Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe”, abgekürzt VOEB.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
§ 1: Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe”, abgekürzt VOEB.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.