Wann braucht ein Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten?
Aufgrund des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) müssen alle Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, verladen oder entladen, über einen Gefahrgutbeauftragten verfügen. Die Verpflichtung zum Gefahrgutbeauftragten trifft alle Beförderer von Gefahrgut (Speditionen, Transporteure, Entsorger usw.), sowie die Be- und Entladestellen und somit auch Gewerbe, Industrie und Gemeinden.
Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten ist mit einer Schulung zu erlangen und mit einer Prüfung zu belegen.
Die Schulung richtet sich an Personen, die die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten erlangen möchten und an Personen, die eine Verlängerung des Schulungsnachweises als Gefahrgutbeauftragte benötigen.
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