§ 19: Ausschüsse
Der Vorstand ist berechtigt, zur Bewältigung der Aufgaben des Vereines Ausschüsse einzusetzen. Aufgabenbereich, Zusammensetzung und Geschäftsordnung dieser Ausschüsse legt der Vorstand fest.
§ 19: Ausschüsse
Der Vorstand ist berechtigt, zur Bewältigung der Aufgaben des Vereines Ausschüsse einzusetzen. Aufgabenbereich, Zusammensetzung und Geschäftsordnung dieser Ausschüsse legt der Vorstand fest.