Der VOEBStruktur & Organe

Die Organe des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) sichern eine transparente, effiziente und fachlich fundierte Vereinsarbeit. Die Statuten bilden die rechtliche und organisatorische Grundlage des VOEB, regeln Aufgaben und Ziele des Verbandes, Struktur und Zuständigkeiten der Organe sowie die Mitgliedschaft. Die Tätigkeit als VOEB Funktionär:in in den Gremien erfolgt ehrenamtlich.

  • Generalversammlung Die Generalversammlung ist das oberste Organ des VOEB und umfasst alle Mitglieder des Verbandes. Sie findet einmal jährlich statt. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss und den Jahresvoranschlag, die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie die Entscheidung über Statutenänderungen. Die Generalversammlung wählt außerdem die Mitglieder des Vorstandes, den/die Präsident:in sowie die Rechnungsprüfer:innen.
  • Vorstand Der Vorstand leitet den Verein und besteht aus höchstens 16 Mitgliedern: dem/der Präsident:in, bis zu drei Vizepräsident:innen, dem/der Schriftführer:in, dem Kassier sowie weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Funktionsperiode des Vorstandes beträgt vier Jahre. Der Vorstand wählt die Vizepräsidenten, Kassier und Schriftführer aus seiner Mitte, beschließt Mitgliederaufnahmen und beruft die Generalversammlung sowie Fachbereiche oder Fokusgruppen ein.
  • Präsident:in und Präsidium Der/Die Präsident:in wird alle zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Der/ Die Präsident:in und die Vizepräsident:innen bilden gemeinsam das Präsidium.
  • Fachbereiche und Fokusgruppen Zur Bewältigung der Aufgaben ist der Vorstand berechtigt, Fachbereiche und Fokusgruppen einzurichten. Diese befassen sich mit abgegrenzten Aufgabenstellungen und bringen fachliche Expertise aus dem Kreis der Mitglieder ein. Zusammensetzung, Aufgabenbereich und Arbeitsweise werden jeweils vom Vorstand festgelegt.
  • Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Bundesgeschäftsstelle in Wien ist für die laufenden Geschäfte des Vereins verantwortlich und setzt die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes um. Die Geschäftsführung vertritt den Verband auch nach außen
  • Rechnungsprüfer:in Zwei Rechnungsprüfer:innen werden von der Generalversammlung für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt. Sie prüfen die laufenden Geschäfte sowie den Rechnungsabschluss und berichten darüber der Generalversammlung.

Interesse an den Statuten? Das VOEB Büro übermittelt diese gerne. voeb@voeb.at