VOEBCode of Conduct

Verhaltensrichtlinien zur Einhaltung des Kartellrechts im Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB)

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1. Wir stehen für einen fairen Wettbewerb Der VOEB möchte mit den folgenden Richtlinien den rechtskonformen Rahmen für Verbandstreffen (somit alle Sitzungen des Verbands, an denen Vertreter:innen von mehreren Mitgliedsbetrieben teilnehmen) verschriftlichen und die Relevanz der kartellrechtlichen Bestimmungen verdeutlichen. Der VOEB und seine Mitglieder stehen für fairen Wettbewerb. Bei Kontakten jeglicher Art, die über den oder im Rahmen des VOEB erfolgen (beispielsweise Sitzungen, Korrespondenz, etc.), werden die kartellrechtlichen Vorgaben ausnahmslos eingehalten.

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Im VOEB treffen Vertreter:innen der unterschiedlichen Mitgliedsbetriebe aufeinander. Deshalb ist hierbei streng auf die Einhaltung von kartellrechtlichen Bestimmungen für Wettbewerber und Marktteilnehmer zu achten.

In keiner Form dürfen zwischen den Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe die folgenden Themen besprochen oder Vereinbarungen diesbezüglich getroffen werden:

  • Preise und/oder Lieferbedingungen und -mengen
  • Markt- oder Gebietsaufteilung
  • Kunden- oder Lieferantenaufteilungen

Die Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe dürfen sich nicht untereinander absprechen, ihr Angebot einzuschränken oder zu verändern oder einen Boykott von anderen Unternehmen, Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern vereinbaren (z.B. einem Wettbewerber den Marktzugang erschweren). Auch einseitige Ankündigungen dazu sind untersagt.

Der Austausch von strategischen Geschäftsinformationen zwischen den Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe kann den Wettbewerb beschränken oder verzerren und ist verboten. Keinesfalls dürfen die Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe strategische Geschäftsinformationen austauschen oder offenlegen, soweit diese nicht öffentlich verfügbar sind, wie z.B.

  • Preisinformationen oder Vertragskonditionen mit Kunden, inklusive Rabatten und Angeboten
  • Gewinnmargen/Umsatz- oder Absatzzahlen der Mitglieder
  • Kosten oder Kostenstrukturen (z.B. Energie, Fahrzeuge, Versicherungsprämien oder -konditionen)
  • Kundenanfragen/-namen oder sonstige Informationen über Kunden
  • Lieferanteninformationen (z.B. Vertragsinhalte, Mengen oder Preise)
  • Kapazitäten (z.B. verfügbare Entsorgungsbzw. Anlagekapazitäten der jeweiligen Mitglieder, deren Tätigkeitsgebiet oder die Anzahl der Entsorgungsfahrzeuge)
  • künftige Geschäftsentscheidungen (z.B. geplante Investitionen, Marketing oder Rabattaktionen)
  • Informationen bezüglich der Arbeitnehmer der Mitglieder (z.B. Gehalt, Vertragskonditionen, Boni)
  • Teilnahme an oder Details zu Ausschreibungen

Verstöße gegen die in diesen Richtlinien festgelegten und vom österreichischen beziehungsweise europäischen Kartellrecht vorgegebenen Regeln im Rahmen eines Verbandstreffens sind von der:dem Vorsitzenden des Treffens beziehungsweise der:dem Fokusgruppenleiter: in unverzüglich zu beenden. Jede:r Teilnehmer:in ist berechtigt und verp ichtet, ein erkanntes Fehlverhalten aufzuzeigen und einen Themenwechsel zu fordern. Für Fokusgruppen gilt ergänzend der "Leitfaden Fokusgruppen".

Der Austausch von sensiblen Informationen darf auch nicht indirekt über den VOEB erfolgen. Wenn daher der VOEB (zB bei der Erhebung von Verbandsstatistiken) Geschäftsinformationen von den Mitgliedsbetrieben abfragt, muss Folgendes beachtet werden:

  • Die abgefragten Informationen dürfen von den Mitgliedsbetrieben ausschließlich mit den Vertreter:innen des VOEB auf deren ausdrückliche Aufforderung geteilt werden (Achtung: Dies ist beschränkt auf Personen, die nicht parallel in einem Unternehmen in der Branche tätig sind oder auf sonstige Weise in einem wirtschaftlichen oder persönlichen Naheverhältnis zu einem solchen stehen), keinesfalls mit anderen Mitgliedsbetrieben oder deren Vertreter:innen.
  • Der VOEB verarbeitet die gesammelten Informationen und verteilt beziehungsweise veröffentlicht nur Informationen, die keine Rückschlüsse auf individuelle Informationen zu einzelnen Mitgliedsbetrieben zulassen.
  • Weiterführende Informationen zum Thema Kartellrecht und Hinweise zur Compliance  nden sich in der Broschüre "Kartellrecht und Compliance", die 2023 von der WKÖ in Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde herausgegeben wurde.

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Alle Verbandstreffen (somit alle Sitzungen des Verbands, an denen Vertreter:innen von mehreren Mitgliedsbetrieben teilnehmen) werden protokolliert (d.h. insbesondere Vorstandssitzungen, Fokusgruppen, Generalversammlungen, etc.). Um die Einhaltung der oben genannten Grundsätze zu garantieren und kartellrechtlich problematische Situationen zu verhindern, werden folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Für Verbandstreffen wird die Agenda der zu besprechenden Punkte schriftlich im Vorhinein festgehalten. Die Themen müssen vorab hinreichend konkret und nachvollziehbar sein. Ein Punkt "Sonstiges" / "Allfälliges" oder dergleichen ist nicht hinreichend konkret. Die jeweilige Agenda wird zeitgerecht vor jedem Treffen allen potentiell teilnehmenden Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe zugesendet.
  • Zur Erinnerung werden die gegenständlichen kartellrechtlichen Verhaltensrichtlinien stets im Vorfeld einer Sitzung gemeinsam mit der Agenda an die Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe ausgesendet. Die gründliche Lektüre wird für Teilnehmende ausdrücklich empfohlen.
  • Bei der Verbandssitzung werden nur die Themen besprochen, die sich auf der Agenda befinden.
  • Der Inhalt der Verbandssitzung wird protokolliert und im Anschluss an die Vertreter:innen der Mitgliedsbetriebe, die eingeladen waren, ausgesendet.

VOEB CODE OF CONDUCT - beschlossen in der VOEB Vorstandssitzung am 15. Dezember 2021 / 20. Mai 2026 (Aktualisierung)